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Bauen in der Gemeinde Hemmingstedt

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Hemmingstedt mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

Freie Baugrundstücke

Die Gemeinde Hemmingstedt stellt gerade den Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet ,,nördlich der Bahnhofstraße, westlich der Straße Baakenweg, südlich der Norderstraße, östlich der Meldorfer Straße (B5)" auf. Die Bewerbung für Baugrundstücke in diesem Plangebiet wird aufgrund von Planungsverzögerungen derzeit ausgesetzt. Die Erschließung kann voraussichtlich frühestens Ende 2025 erfolgen. Sollten Sie bereits auf der Interessentenliste für ein Baugrundstück im Bebauungsplan Nr. 24 stehen, werden Sie zu gegebener Zeit unaufgefordert informiert.

Bewerbungen, die nach dem 11.06.2024 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Aktuelle Bauleitverfahren

Es liegen derzeit keine aktuellen Bauleitplanverfahren vor.

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und Änderungen

Rechtskräftige Bebauungspläne

Satzung

 

Gartenbauliche Unterglasproduktion -, Regenrückhaltebecken, Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Satzung

Begründung

Gartenbauliche Unterglasproduktion -, Regenrückhaltebecken, Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

Satzung

Begründung

Gewerbegebiet und Sonstige Sondergebiete - Handelsbetriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher

Satzung

Begründung

Gewerbegebiet (Zusammenfassung der B-Pläne 12b und 12d)

Satzung

Begründung

Landschaftsökologischer Fachbeitrag (LÖF)

Lärmaktionsplan

Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung