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Bauen in der Gemeinde Neuenkirchen

Hier finden Sie Informationen - sofern vorhanden - zum Ortsentwicklungskonzept, freien Baugrundstücken, laufenden Bauleitplanverfahren, rechtskräftigen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan mit Änderungen, Bebauungsplänen), zum Landschaftsplan und Lärmaktionsplan. 

Freie Baugrundstücke

Die Gemeinde Neuenkirchen erschließt derzeit die Erweiterung des Baugebietes "Wollgrasweg" für weitere Baugrundstücke. Es gab eine Interessentenliste, die aufgrund der hohen Nachfrage schon geschlossen wurde. 

Weitere Informationen hierzu erteilt der Bürgermeister Herr Thies Wellnitz unter der Tel.-Nr. 04837-1333.

Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen

Für die Gemeinde Neuenkirchen wurde 2017 ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. Das beauftragte Planungsbüro hat mit Vertretern sowie den Bürgern und Bürgerinnen aus der Gemeinde Themenschwerpunkte gesetzt und erarbeitet.

Das Konzept können Sie nachfolgend einsehen: Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen

Die Gemeinde Neuenkirchen hat beschlossen, ihr Ortsentwicklungskonzept (OEK) umfassend fortzuschreiben. Die Firma ALP - Institut für Wohnen und Stadtentwicklung - ist im April 2026 damit beauftragt worden, die Gemeinde bei der Fortschreibung zu begleiten, den Prozess zu moderieren und die Fortschreibung des Konzeptes schriftlich darzustellen. 

Es ist vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuenkirchen bei der Erstellung des Konzeptes umfangreich beteiligt werden.  Wir werden Sie über den Sachstand der Fortschreibung und die einzelnen Beteiligungsschritte an dieser Stelle informieren.

Die Fortschreibung des Ortsentwicklungskonzeptes wird gefördert aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Aktuelle Bauleitverfahren

Es liegen derzeit keine aktuellen Bauleitplanverfahren vor.

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und Änderungen

Gewerbegebiet und Sondergebiet - Baustofflagerplatz

Planzeichnung

Begründung

Sondergebiet - Photovoltaikanlagen

Teiländerungsgebiet 1: östlich des Seeweges, nördlich der Bahnstrecke Heide-Büsum und westlich der Tiebenseerstraße (L 155)

Teiländerungsgebiet 2: östlich des Seeweges, südlich der Bahnstrecke Heide-Büsum unf nördlich der Wesselburener Straße (L 154)

Planzeichnung

Begründung

Rechtskräftige Bebauungspläne

Gewerbegebiet und SO - Baustofflagerplatz

Satzung

Begründung

 

Lärmaktionsplan

Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung