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Bauen in der Gemeinde Neuenkirchen

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Neuenkirchen mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

Freie Baugrundstücke

Die Gemeinde Neuenkirchen erschließt derzeit die Erweiterung des Baugebietes "Wollgrasweg" für weitere Baugrundstücke. Es gab eine Interessentenliste, die aufgrund der hohen Nachfrage schon geschlossen wurde. 

Weitere Informationen hierzu erteilt der Bürgermeister Herr Thies Wellnitz unter der Tel.-Nr. 04837-1333.

Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen

Für die Gemeinde Neuenkirchen wurde 2017 ein Ortsentwicklungskonzept erstellt. Das beauftragte Planungsbüro hat mit Vertretern sowie den Bürgern und Bürgerinnen aus der Gemeinde Themenschwerpunkte gesetzt und erarbeitet.

Das Konzept können Sie nachfolgend einsehen: Ortsentwicklungskonzept Neuenkirchen

Aktuelle Bauleitverfahren

Es liegen derzeit keine aktuellen Bauleitplanverfahren vor.

Rechtskräftiger Flächennutzungsplan und Änderungen

Gewerbegebiet und Sondergebiet - Baustofflagerplatz

Planzeichnung

Begründung

Sondergebiet - Photovoltaikanlagen

Teiländerungsgebiet 1: östlich des Seeweges, nördlich der Bahnstrecke Heide-Büsum und westlich der Tiebenseerstraße (L 155)

Teiländerungsgebiet 2: östlich des Seeweges, südlich der Bahnstrecke Heide-Büsum unf nördlich der Wesselburener Straße (L 154)

Planzeichnung

Begründung

Rechtskräftige Bebauungspläne

Gewerbegebiet und SO - Baustofflagerplatz

Satzung

Begründung

 

Lärmaktionsplan

Zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur dazu aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben.

Fortschreibung Lärmaktionsplanung