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Mitfahrzentrale: Anzeige

Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

Rechtsgrundlage

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1  - VwGebV.

§ 14 GewO

VwGebV

Zuständige Stelle(n)

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr