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Nebenwohnung abmelden

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage

§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Zuständige Stelle(n)

Ansprechpartner

Eylül Enginkaya 0481 605-52
eyluel.enginkaya@amt-heider-umland.de

Georgius 0481 605-53
georgius@amt-heider-umland.de

Adresse Kirchspielsweg 6
25746 Heide

  • Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude (Anzahl: 12)
  • Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang (Anzahl: 2)
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht

Postanschrift 25731 Heide

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Mi. 08:00-12:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr