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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium sowie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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